Monika Brüning:

Erleichterter Führerscheinerwerb für Feuerwehrleute
ist Schritt in die richtige Richtung

Langenhagen/Berlin, 13.03.2009.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Monika Brüning begrüßt die Absicht des Bundesverkehrsministeriums, eine Führerschein- Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 t zu schaffen. „Die bisherige Regelung war unhaltbar. Sie hätte insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren vor große Probleme gestellt, da nicht mehr genügend Feuerwehrleute berechtigt gewesen wären, die Einsatzfahrzeuge zu fahren.“

Durch eine Anpassung nationalen Rechts an europäisches Gemeinschaftsrecht fehlte bisher eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfswerke sowie Helfer des Katastrophenschutzes Einsatzfahrzeuge fahren dürfen. Der Grund: Inhaber einer „geläufigen“ Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen nur noch Fahrzeuge bis 3,5 t führen, die Einsatzfahrzeuge liegen jedoch meistens über dieser Grenze und erreichen häufig ein Gewicht von bis zu 4,25 t. Das Bundesverkehrsministerium hat nun angekündigt, die Fahrerlaubnis-Verordnung so ändern zu wollen, dass ein Führen von Einsatzfahrzeugen nach der Absolvierung einer erleichterten Ausbildung auch für Inhaber von Klasse BFührerscheinen ermöglicht wird. Die Kosten dafür sollen bei rund 1.000 Euro liegen. Bisher kostet der Erwerb des benötigten Führerscheins der Klasse C1 rund 3.000 Euro.

„Die Intervention der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf nationaler und europäischer Ebene hat Wirkung gezeigt“, so Monika Brüning. „Die angekündigte Neuregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber auch die Kosten für die notwendige Zusatzausbildung erscheinen noch recht hoch, da die Ehrenamtlichen diese Kosten häufig selber übernehmen müssen.“