Monika Brüning:
Erleichterter Führerscheinerwerb für Feuerwehrleute
ist Schritt in die richtige Richtung
Langenhagen/Berlin, 13.03.2009. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Monika Brüning begrüßt die Absicht
des Bundesverkehrsministeriums, eine Führerschein-
Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 t zu schaffen. „Die
bisherige Regelung war unhaltbar. Sie hätte insbesondere die Freiwilligen
Feuerwehren vor große Probleme gestellt, da nicht mehr genügend Feuerwehrleute
berechtigt gewesen wären, die Einsatzfahrzeuge zu fahren.“
Durch eine Anpassung nationalen Rechts an europäisches Gemeinschaftsrecht
fehlte bisher eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür, dass Angehörige
der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten
Rettungsdienste und der technischen Hilfswerke sowie Helfer des Katastrophenschutzes
Einsatzfahrzeuge fahren dürfen. Der Grund: Inhaber einer
„geläufigen“ Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen nur noch Fahrzeuge bis 3,5
t führen, die Einsatzfahrzeuge liegen jedoch meistens über dieser Grenze
und erreichen häufig ein Gewicht von bis zu 4,25 t. Das Bundesverkehrsministerium
hat nun angekündigt, die Fahrerlaubnis-Verordnung so ändern
zu wollen, dass ein Führen von Einsatzfahrzeugen nach der Absolvierung
einer erleichterten Ausbildung auch für Inhaber von Klasse BFührerscheinen
ermöglicht wird. Die Kosten dafür sollen bei rund 1.000
Euro liegen. Bisher kostet der Erwerb des benötigten Führerscheins der
Klasse C1 rund 3.000 Euro.
„Die Intervention der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf nationaler und europäischer
Ebene hat Wirkung gezeigt“, so Monika Brüning. „Die angekündigte
Neuregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber auch die
Kosten für die notwendige Zusatzausbildung erscheinen noch recht hoch,
da die Ehrenamtlichen diese Kosten häufig selber übernehmen müssen.“