Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen erklärt die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Nein zur Gewalt gegen Frauen

Langenhagen, 25.11.2008.

Die Vereinten Nationen haben den 25. November zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erklärt. Daran gilt es jedes Jahr erneut zu erinnern, denn weltweit findet täglich Gewalt gegen Frauen statt, werden Frauen zu Opfern. Gewalt ist ein komplexes Geschehen und wird nicht nur in bewaffneten Konflikten sichtbar. Weltweit ist jede dritte Frau von Gewalt betroffen, in Form von häuslicher Gewalt, Vergewaltigung, Ehrenmord, Genitalverstümmelung, Zwangverheiratung, Zwangsprostitution oder Frauenhandel.

Frauenrechte sind Menschenrechte. Sie müssen in allen Ländern auf dieser Welt eingefordert werden. Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist wohl die zurzeit am weitesten verbreitete Menschenrechtsverletzung. Alle Formen von Gewalt sind zu ächten.

In Deutschland findet Gewalt gegen Frauen mitten in der Gesellschaft und nicht etwa am Rande statt. Jede vierte Frau erfährt in ihrem Leben mindestens einmal Gewalt durch einen Lebenspartner.
Der von der Bundesregierung vorgelegte zweite Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umfasst 133 Einzelmaßnahmen. Er ist ebenso zügig umzusetzen wie der erste 1999 von Rot/Grün aufgelegte Aktionsplan. Hier ist jedoch nicht nur die Bundesregierung, sondern insbesondere auch die Bundesländer gefordert. Dies zeigte auch die vor kurzem vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführte Anhörung zur Situation der Frauenhäuser. Es wurde dabei deutlich, dass es noch enormen Handlungsbedarf gibt. Es ist Aufgabe der Länder, ein bedarfsgerechtes Angebot an Beratungsstellen und Frauenhäusern zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt sicherzustellen.

Mit dem Gewaltschutzgesetz und der Möglichkeit des Platzverweises und durch das Stalking-Gesetz, das die Opfer von Nachstellungen schützt, haben wir wichtige Gesetzeslücken geschlossen. Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau - kurz CEDAW - ist das grundlegendste und weitreichendste völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Frauen in allen Lebensbereichen. Es stellt unmissverständlich klar, dass Frauenrechte Menschenrechte sind. Das CEDAW-Zusatzprotokoll räumt Frauen die Möglichkeit zur Individualbeschwerde ein. Die SPD-Bundestagsfraktion wird in ihrem Bemühen in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, national wie international, nicht nachlassen.







Caren Marks
Caren Marks (SPD),
Bundestagsabgeordnete für Langenhagen.
Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.