Meldung aus der Stadtverwaltung:

Kontrollen der öffentlichen Park-, Grün- und Erholungsanlagen

Langenhagen, 25.07.2009.

Aufgrund der wetterbedingten intensiveren Nutzung der öffentl. Park,- Grün- und Erholungsanlagen wird erneut darauf hingewiesen, dass Hunde – trotz der seit dem 15.07.09 beendeten Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit – generell ganzjährig in den öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen sind. Hiervon abweichende Regelungen können an den Eingängen der entsprechenden Anlage entnommen werden.

Auf den ausgewiesenen Hundeauslaufflächen am Silbersee, Wietzepark, Brinker Park, Wiesenpark und Stadtpark (Rieselfelder) gilt im Übrigen für Vierbeiner das ganze Jahr über "Leinen los".

Ferner ist das Grillen in den öffentl. Park,- Grün- und Erholungsanlagen strengstens verboten und nur in den beiden ausgewiesenen Grillflächen am Silber- und Waldsee erlaubt.

Darüber hinaus ist es untersagt die jeweiligen öffentlichen Anlagen mit motorbetriebenen Fahrzeugen zu befahren.

Damit alle Nutzer weiterhin Freude an den öffentlichen Anlagen haben, wird zudem an die ordnungsgemäße Entsorgung oder Mitnahme der Abfälle, insbesondere des Hundekots, erinnert.
Im Übrigen werden die vom Fachdienst Ordnungswesen durchgeführten Kontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt. Dabei setzt die Verwaltung grundsätzlich auf die Einsicht und Vernunft der unterschiedlichen Nutzer/innen, zumal die Regelungen nicht neu sind und in jedem Jahr auch mit Hilfe der Presse kommuniziert werden.

Bei erstmaligen Verstößen werden gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. Auch ist die Einleitung eines Bußgeldverfahrens mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro möglich.








Sommer am Silbersee

Sympathische Silberseegenießer nehmen alles Mitgebrachte auch wieder mit, oder entsorgen es ordnungsgemäß.