Caren Marks:
Altersvorsorge im Rahmen der Riesterrente ist sicher!
Langenhagen, 17.10.2008. Bedingt durch die weltweite Finanzkrise sind viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, inwieweit ihre Altersvorsorge gesichert ist. Insbesondere erreichten die SPD-Bundestagsabgeordnete Caren Marks zahlreiche Anfragen zur Sicherheit der Riester-Rente. Hierzu informiert die SPD-Politikerin die Bürgerinnen und Bürger ihres Wahlkreises:
„Die SPD hat 2001 für Riester-geförderte Produkte die stärkste Sicherheit eingebaut, die der Gesetzgeber letztendlich fordern kann. Unabhängig davon, ob der Riester-Vertrag in Form einer Versicherung, eines Bank- oder Fondsparplans angelegt ist, gilt Folgendes: Der Versicherungsgeber muss sowohl die eingezahlten eigenen Sparbeiträge des Bürgerinnen und Bürger als auch alle staatlichen Zulagen zum Zeitpunkt der Auszahlung garantieren. Handelt es sich um einen bei einer Versicherung abgeschlossenen Vertrag, so muss er darüber hinaus eine Mindestverzinsungsgarantie von 2,25 % absichern.
Diese Garantieleistung aller Eigenbeiträge plus der staatlichen Zulage stand damals unter heftiger Kritik der CDU und FDP und Teilen der Finanzwirtschaft. Erklärt wurde, diese hohe Sicherung würde zu Lasten der Rendite gehen. Jetzt zeigt sich jedoch, dass sich die Absicherung in hohem Maße bewährt.
Zusammengefasst lässt sich zu diesem Teil der Absicherung sagen, dass sie die stärkste ist, die der Gesetzgeber überhaupt im Bereich der Finanzprodukte angelegt hat. Sie ermöglicht aber gleichwohl durch die langen Anlegezeiten relativ hohe Renditen.
Des Weiteren steht die Frage an, was passiert, wenn ein Anleger Pleite geht. Auch für diesen Fall ist das Garantiekapital gesichert, da es im Sondervermögen angelegt werden muss, das nicht in die Konkursmasse fällt. Darüber hinaus gilt die so genannte Protektor-Lösung der Versicherungswirtschaft, die die Forderungen zahlungsunfähiger Versicherungen abdeckt.
Die Turbolenzen der Finanzkrise zeigen deutlich, dass es richtig war, gegen die Widerstände der CDU und der FDP diese Sicherungen im Gesetz einzubauen.“