| PFERDEgeschichten: Holzmangel im 17. Jahrhundert |
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Wenn die Bevölkerung steigt, werden Rohstoffe knapper: Dies wurde im Königreich Hannover schon im 17. Jahrhundert klar. Und so wurden in der Forstordnung vom 6. Juni 1678 Verbote und Aufforstungsgebote festgelegt, weil sich tatsächlich bereits Brennholzknappheit im hannöverschen Raum ankündigte.
Wenn wir heute vor der Situation stehen, dass regenerative Energien gefordert sind, um den hohen Bedarf an Energieträgern zu decken, kommt zunehmend auch wieder Holz, z. B. in Pelletheizungen, in’s Gespräch. In früheren Jahrhunderten war Holz nicht nur bevorzugter Brennstoff zum Heizen und Kochen sondern auch wichtiger Baustoff. Und darum schwanden mit zunehmender Bevölkerung auch die Wälder in unserer Region.
Langenhagen war in seiner Frühzeit von einem großen Waldgebiet, dem Lauenwald, umgeben. Daran erinnert heute kaum noch etwas - einzig der Forst Kananohe kann als letzter Rest des Lauenwaldes angesehen werden. Schon im 17. Jahrhundert musste mit dem Zupflanzen begonnen werden. „Weil auch das Brenn-Holz, sonderlich um Hannover, merklich abgehet, sollen Unsere Beamte und Forst-Bediente in denen Aemtern Ricklingen, Langenhagen, Neustadt am Rübenberge, und wo es sich sonsten schicken will, gewisse große Kämpe in der Heide, und an morichten Oertern ins Gehäge bringen, und selbige mit Ellern, Birken, Führen und andern Saamen besäen, oder mit dergleichen Holze, bepflanzen, und sich etzlicher Bürger und Bauren gewöhnl. unbedachtsames Einstreuen, als wenn solch Zupstanzen der gemeinen Weide Schaden thäte, daran keinesweges hindern lassen.“ erfahren wir aus der Forstordnung von 1678. Auch wird schon die Frage gestellt, ob bei weiter so starkem Holzverbrauch „die Nachkommen wenig oder wohl gar nichts finden, und daher« ein unwiederbringlicher Schade entstehen würde?“ Dass der hannöversche Holzmangel keine Kleinigkeit war, erkennt man an diesem Passus: „Weiln auch die Feld-Zäune viel Holz wegnehmen: So soll hinführo, wo keine gemeine Trift hingehet, kein Feld-Zaun mehr gemacht, sondern vielmehr diejenigen, so allbereit sein, nicht gebessert, und in Abgang gebracht werden.“ Und wer Bäume beschädigte, wurde hart bestraft: „Weiter ordnen und wollen Wir, daß niemand Eichen, Büchen, Dannen, oder andere frucht - oder unfruchtbare Bäume krayntzen, noch die Borcken klopfen, abschelen, oder sonst in andere Wege versehren solle, bei unnachlässiger Leibes-Strafe.“ Dieser frühe Vorläufer einer Baumschutzsatzung war sicher abschreckender als heutige Verordnungen!
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