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Übersetzung

Matern darf wieder mähen Drucken E-Mail

Alles nicht so einfach: Der Rat der Stadt musste zustimmen, dass der Langenhagener Gartenbauunternehmer Harald Matern die Hundewiese im Eichenpark mähen darf. Es war nicht etwa so, dass die Zustimmung wegen möglicher hoher Kosten benötigt wurde. Im Gegenteil: Harald Matern mäht kostenlos. Und ebendiese Spende durfte die Stadt nicht einfach so annehmen.

 

Kommunalverfassungsgesetz regelt Spenden an die Stadt

Es war eine der Politfarcen des Jahres: Hundebesitzer hatten sich beklagt, dass die Hundewiesen nicht mehr von der Stadt gemäht würden. Die Stadt verwies darauf, die Kosten dafür sparen zu müssen. Harald Matern meldete sich, um kostenlos zu mähen. Was nach einem schnellen Happy End klang, zog sich hin. Eine Annahme der Spende ohne Zustimmung der Politiker sei nicht möglich, hieß es. Nach dem Niederächsischen Kommunalverfassungsgesetz dürfen nur Sepnden bis 100 Euro vom Bürgermeister ohne politische Zustimmung angenommen werden. Zwischen 100 und 2.000 Euro entscheidet der Verwaltungssausschuß. Über 2.000 Euro muß der Rat der Stadt über die Spendenannahme befinden.

Und so gab es in diesem Herbst bereits eine städtische Sitzungsdrucksache, in der der Verwaltungssausschuß um Zustimmung gebeten wurde, denn Harald Matern wollte die Hundewiese im Brinker Park mähen - und das Gemähte entsorgen. Dieser Spende im Wert von gut 1900 Euro stimmte der Ausschuß zu.

 

GemHKVO regelt das Verfahren über Spendenhöhen

 

Mit dem Angebot des Langenhagener Gartenbauers, erneut kostenlos tätig zu werden und auch den Hundebesitzern, die im Eichenpark spazierengehen, Freude zu machen, begab er sich aber nun in die Gefahr

des „§ 25a Abs. 3 GemHKVO“, denn die neuerliche Spende im Wert von gut 600 Euro bedeutete: Zusammengezählt sind das mehr als 2.000 Euro im Jahr. Die GemHKVO sagt zu solchen krassen Fällen von Großzügigkeit: „Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendungen.“ Bitte? Moment,  das muß man erstmal übersetzen. In verwaltungsbereinigtes Normaldeutsch. Heisst: Das muß der Rat entscheiden. Eine weitere Sitzungsdrucksache wurde geschrieben und dem höchsten städtischen Entscheidungsgremium vorgelegt.

Das stimmte der Drucksache am Montag in öffentlicher Sitzung zu.

 

Ende gut, alles gut: Der Rat sagt Ja

 

Harald Matern darf also mähen. Und an dem Verwaltungsakt, der gemacht wurde, bis es soweit war, kann man nicht der Langenhagener Verwaltung die Schuld geben. Die muß sich an Gesetze und Verodnungen halten. Es ist der deutsche Amtsschimmel (tut man Pferden mit dem Begriff nicht eigentlich Unrecht?) der da laut wiehernd durch das Rathaus zog.

U/LG und CDU, die sich an Matern gewandt hatten und auf deren Veranlassung hin der Gartenbauer die Spende zusagte, freuen sich, dass nun auch im Eichenpark noch knapp vor einem möglichen Wintereinbruch gemäht werden kann. Am meisten freuen sich aber sicher die Hundebesitzer.

 

Bleibt nachzutragen: GemHKVO heisst „Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung“ und das ist nur eine Abkürzung ...vollständig heisst es: „Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik.“ Dass Harald Matern mit solch einem Formulierungsungetüm in Berührung kommen würde, hatte er bei seinem leichtherzigen "Ok, kann ich machen"-Angebot zum Wiesenmähen sicher nicht geahnt.

Und auch die zahlreichen neuen Ratsmitglieder, die vor gut einem Monat verpflichtet wurden, haben mit diesem Beispiel eine erste Ahnung davon bekommen, dass sie nicht zum Spaß da sind.




 

Konstituierende Ratssitzung

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