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Volksbegehren für gute Schulen |
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Als Verstoß gegen Elternrechte haben die Initiatoren des Volksbegehrens für gute Schulen eine Entscheidung des Kultusministeriums kritisiert, wonach die Eltern von IGS-Schülerinnen und -Schülern nicht darüber entscheiden dürfen, ob ihr Kind den acht- oder den neunjährigen Weg bis zum Abitur geht.
Die Landesregierung hatte kürzlich auf eine Kleine Anfrage von SPD-Abgeordneten festgestellt, dass Schüler, die zum Ende des 9. Schuljahres die Voraussetzungen zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe und damit zum verkürzten Bildungsgang erfüllen, nicht in die Abschlussklasse der IGS übergehen dürfen. Ein solcher Übergang würde es erlauben, die Schule wie bisher neun Jahre lang bis zum Erwerb des Abiturs zu besuchen. Auf diese Möglichkeit hatte das Kultusministerium in der Phase der Auseinandersetzungen um die Verkürzung der Schulzeit an den Gesamtschulen stets hingewiesen – ab sofort hat diese Aussage also keine Gültigkeit mehr. Nach Ansicht der Initiatoren des Volksbegehrens verstößt das Entscheidungsverbot gegen dasschulgesetzlich verbriefte Recht der Eltern nicht nur die Schulform, sondern auch den Bildungsgang für ihre Kinder zu wählen. Und es drohen weitere Einschränkungen dieses elementaren Elternrechtes: Nach dem Willen der Regierungsparteien CDU und FDP sollen Schülerinnen und Schüler, die im fünften Jahrgang die geforderten Schulleistungen nicht erbringen, bereits nach einem Jahr „abgeschult“ werden – so zumindest sieht es ein gemeinsamer Antrag der Regierungsfraktionen vor, der in dieser Woche beraten wird. Bislang kann die Umschulung eines Kindes, etwa vom Gymnasium auf die Realschule, gegen den Willen der Eltern erst zum Ende der sechsten Klasse erzwungen werden. Beide Vorhaben der Landesregierung bedeuten die Abkehr vom freien Elternwillen, verschleiert durch den wiederholten Hinweis auf das Kindeswohl. Kollektiv wird Niedersachsens Eltern damit unterstellt, nicht das Wohl ihrer Kinder im Auge zu haben sondern einen übertriebenen Ehrgeiz zu pflegen – ein Vorwurf, der sich in keiner Weise belegen lässt. Einmal mehr zeigen die Pläne der Landesregierung die Notwendigkeit, das Volksbegehren mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Ziel ist die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang bis zum Abitur – ein Gegenentwurf zu dem zunehmenden Leistungs- und Auslesedruck, der an Niedersachsens Schulen aufgebaut wird. Mittlerweile haben sich mehr als 130.000 Bürgerinnen und Bürger in die Unterschriftenlisten eingetragen. In Kürze wird die Feststellung der Zulässigkeit des Volksbegehrens durch die Landesregierung erwartet; ab diesem Zeitpunkt dürfen dann noch sechs Monate lang
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